VERKAUFSBEDINGUNGEN der Procopius Numismatics Ltd.

Die Teilnahme an der Auktion unterliegt den folgenden Bedingungen:

A Procopius Numismatik GmbH (Sitz: 2040 Budaörs, Gyár utca 2., Register-Nr.: 13-09-243934, Steuernummer: 32938557-2-13, vertreten durch Péter Molnár, Geschäftsführer, im Folgenden „Auktionator„, ”Gesellschaft") versteigert im eigenen Namen und für Rechnung ihrer Kunden (im Folgenden "Verkäufer") und gegebenenfalls auf eigene Rechnung Münzen, Medaillen und andere Gegenstände (im Folgenden "Gegenstände"). Die Versteigerung dieser Gegenstände unterliegt den vorliegenden Versteigerungsbedingungen (nachstehend "Versteigerungsbedingungen" genannt). Der Auktionator organisiert, leitet und verwaltet die Versteigerung im Namen der Versteigerer.

  1. Artikel 3: Versteigerung
    (1) Zur Erleichterung des Verkaufs von Gütern, die sich im Eigentum der Gesellschaft befinden und/oder der Gesellschaft anvertraut wurden, veranstaltet die Gesellschaft Versteigerungen (nachstehend „Versteigerungen” genannt).

(2) Die Versteigerung wird für Interessenten über ein internetbasiertes Auktionssystem (auex.de) durchgeführt (sog. Online-Auktion).

  1. Artikel 3: Auktionsteilnehmer
    (1) Auktionsteilnehmer (Bieter) können nur Personen sein, die als Auktionsteilnehmer registriert sind. Anmeldung zur Online-Auktion Bei der Anmeldung zur Online-Auktion im Internet-Auktionssystem muss die Anmeldung spätestens 24 Stunden vor der Auktion abgeschlossen sein.

(2) Die Auktion findet aus freiem Willen der Teilnehmer statt. Wer an der Auktion teilnimmt oder sich anmeldet, akzeptiert diese Auktionsbedingungen.

(3) Die Gesellschaft ist eine haftende Person im Sinne des Gesetzes Nr. LIII von 2017 zur Verhinderung und Bekämpfung von Erträgen aus Straftaten sowie zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (im Folgenden: Pmt.). Gemäß dem Pmt. ist die Gesellschaft verpflichtet, den Auktionsteilnehmer zu identifizieren und zu überprüfen, dass es sich bei dem Auktionsteilnehmer nicht um eine politisch exponierte Person handelt. Zu diesem Zweck muss der Auktionsteilnehmer der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Registrierung die folgenden Angaben machen:
a) für natürliche Personen: ein gültiger Personalausweis (Identitätskarte oder Reisepass) und für ausländische Staatsangehörige: ein ähnliches Dokument
b) für juristische Personen:
- Unternehmenszertifikat oder ein anderer Nachweis über das Bestehen der juristischen Person, der nicht älter als drei Monate sein darf.
- Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters
- Wenn es sich bei dem gesetzlichen Vertreter um eine andere juristische Person handelt, das Ausweisdokument usw.)
- Wird die juristische Person im Verkehr mit der Gesellschaft durch eine andere natürliche Person als ihre juristische Person vertreten, so ist auch ein Dokument vorzulegen, das die Bevollmächtigung bestätigt (Vollmacht).

Das Unternehmen hat das Recht, die Teilnahme an der Auktion zu verweigern, das Bieten zu verweigern oder die Registrierung zu stornieren, wenn:
a) Der Käufer befindet sich im Konkurs-, Liquidations- oder Vollstreckungsverfahren
b) der Käufer bereits einen Gegenstand ersteigert, aber nicht bezahlt hat,
c) es gibt Hinweise auf Missbrauch, verdächtige Transaktionen oder Risiken im Rahmen des PMT,
d) die berechtigten Interessen des Unternehmens einer Teilnahme entgegenstehen.

Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten, insbesondere ihrer Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, ist die Gesellschaft berechtigt, eine Kopie des Ausweises des Auktionsteilnehmers anzufertigen.

Nach dem Pmt. ist der Auktionator verpflichtet, die Identifizierung des Kunden in allen Fällen durchzuführen, in denen der Wert der Gebote für Edelmetallgegenstände oder der Kaufwert einer Online-Auktion 300.000 HUF brutto (cc. 750 EUR) erreicht oder überschreitet. 750 EUR) erreicht oder übersteigt, unabhängig davon, ob die Zahlung per Banküberweisung oder in bar erfolgt oder auf welche Weise der erfolgreiche Käufer das Auktionslos erhält (persönlich oder per Post). Im letzteren Fall wird das Auktionslos erst nach Abschluss der Identifizierung des Auktionskäufers zugestellt.

Bei einem Geschäft mit einem Bruttowert von 4 500 000 HUF (ca. 11 700 EUR) oder mehr verlangt der Versteigerer die Vorlage des Ausweises und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eine Kopie davon und bewahrt ihn für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer auf.

Der Versteigerer weist die Teilnehmer darauf hin, dass die Auslieferung des/der in der Online-Auktion gewonnenen Loses/Lose erst dann möglich ist, wenn die Kundenidentifikation abgeschlossen und vom Versteigerer erfolgreich überprüft wurde. Andernfalls ist der Versteigerer berechtigt, die Leistung zu verweigern.

(4) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Eintragung. Die Gesellschaft
- kann einen Antrag auf Registrierung eines Auktionsteilnehmers ohne Angabe von Gründen ablehnen,
- kann nach eigenem Ermessen die Registrierung des Auktionsteilnehmers löschen,
- kann die Anzahl der Bietpunkte, die Sie verwenden können, verringern.

(5) Auktionsteilnehmer (Bieter) dürfen keine Personen sein, die nicht voll geschäftsfähig sind oder die nicht in der Lage sind, Eigentum oder Rechte an den Auktionsobjekten zu erwerben, oder über deren Vermögen ein Konkurs- oder Liquidationsverfahren eröffnet oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde. Auktionsteilnehmer (Bieter) dürfen nicht Angestellte des Auktionators oder der Gesellschaft sein.

(6) Die Gesellschaft ist berechtigt zu verlangen, dass Auszüge aus ausländischen Registern und Urkunden zum Nachweis der Vollmacht (außer in Ungarn) von einem Notar oder einer anderen Stelle ordnungsgemäß (durch Apostille, Unterschriftsbeglaubigung oder Überbeglaubigung) beglaubigt werden.

(7) Die Gesellschaft kann jede Person von der Versteigerung ausschließen, die den Kaufpreis für ein von der Gesellschaft in der vorangegangenen Versteigerung verkauftes Auktionslos nicht bezahlt hat oder die in anderer Weise ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft verletzt hat (z.B. Stornierung der Registrierung nach einem gültigen Gebot).

  1. Artikel 11: Informationen über die Auktion und die Auktionslose
    (1) Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können während der Ausstellung im Büro der Gesellschaft, Eötvös u. 26, Budapest VI (C), besichtigt werden. Die Beschreibung jedes Loses und die Feststellung des Zustandes erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen des Sachverständigen der Gesellschaft. Die Gegenstände werden mit allen Mängeln und Unvollkommenheiten in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Eine Reklamation nach Zuschlag innerhalb von 30 Tagen nach der Auktion wird nur dann berücksichtigt, wenn der Käufer einen groben Mangel (Ohrmarke, repariertes Loch, Lötstelle) an dem erworbenen Stück entdeckt, der nicht im Katalog angegeben ist.

(2) Der Auktionator kann einzelne Lose bis zum Beginn der Auktion zurückziehen. Münzen, die von einer Klassifizierungsgesellschaft (z. B. NCG, PCMG usw.) geprägt wurden, können aus keinem Grund zurückgegeben werden, auch wenn sie als echt bezeichnet werden. Sollte der Auktionskäufer das Los aus der Kiste öffnen, erlischt die Garantie sofort.

(3) Der Versteigerer GARANTIERT DIE REALITÄT ALLER ANGABEN. Die Abbildungen sind Teil der Beschreibung. Bei Unstimmigkeiten zwischen der Abbildung (Illustration) und der Textbeschreibung ist die Textbeschreibung maßgebend.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Katalog, die Losbeschreibung oder die Bilder zu ändern oder zu korrigieren und jedes Auktionslos ohne Angabe von Gründen bis zum Beginn der Auktion zurückzuziehen. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler im Katalog.

(4) Das Unternehmen veröffentlicht mindestens 14 Arbeitstage vor dem Versteigerungstermin auf seiner Website eine Versteigerungsmitteilung, in der das Datum und die Uhrzeit der Versteigerung, die Art und Weise und die Bedingungen der Registrierung sowie der Ort und die Uhrzeit für die Besichtigung der Auktionslose angegeben sind.

  1. Artikel 3: Inbetriebsetzung
    (1) Eine juristische Person kann sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, mit Ausnahme einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, sofern die Vollmacht in Bezug auf das Auktionslos ausreichend ist.

(2) Der Auktionsteilnehmer ist berechtigt, die Gesellschaft zu bevollmächtigen, ihn bei der Auktion zu vertreten, und zwar auf der Grundlage einer verbindlichen Vollmacht, deren Muster ebenfalls auf der Website der Gesellschaft (www.procopius.hu) abrufbar ist und die der Gesellschaft mindestens 48 Stunden vor der Auktion zugestellt werden muss. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Vollmacht zu akzeptieren, und wird im Einzelfall entscheiden.

(3) Im Falle einer Bevollmächtigung der Gesellschaft nach Absatz 2 erteilt der Auktionsteilnehmer der Gesellschaft als seinem Bevollmächtigten Weisungen in Form eines so genannten schriftlichen Limits, das in der schriftlichen Vollmacht festgelegt ist und in dem das höchstmögliche Gebot für den Erwerb des Auktionsloses angegeben ist, das die Gesellschaft als Bevollmächtigter des Auktionsteilnehmers abgeben kann.

(4) Die Gesellschaft führt das schriftliche Angebot gemäß der Bestellung aus. Kann die Identität oder die Zahlungsfähigkeit des Anbieters nicht eindeutig festgestellt werden, ist das Unternehmen berechtigt, eine Vorauszahlung als Sicherheit für die Zahlung zu verlangen. Für die Vorauszahlung gelten die folgenden Regeln:
- Vorauszahlung: 20% des empfohlenen Preises,
- Zahlungsweise: Überweisung auf das Bankkonto des Unternehmens,
- Erfüllungsfrist: spätestens um 08:00 Uhr am Tag der Versteigerung, wenn die Versteigerung auf einen Feiertag fällt, um 08:00 Uhr am letzten Werktag vor dem Tag der Versteigerung.

Wenn die Vorauszahlung nicht fristgerecht eingeht, ist die Gesellschaft berechtigt, das schriftliche Gebot nicht zu berücksichtigen und in der Auktion nicht zu berücksichtigen.
- Im Falle eines erfolglosen Gebots erstattet der Auktionator die Kaution unmittelbar nach der Auktion, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen zurück.
- Im Falle eines Zuschlags wird die Kaution vom endgültigen Kaufpreis abgezogen.

  1. Artikel 3: Das Auktionsverfahren
    (1) Die Auktionsteilnehmer haben die Weisungen der Gesellschaft zu befolgen und dürfen den Auktionsablauf in keiner Weise stören. Insbesondere ist es untersagt, das Auktionssystem zu behindern, zu verlangsamen oder lahmzulegen (z.B. Lastangriff, Einsatz von Robotern, Eingabe falscher oder manipulierter Daten). Die Gesellschaft ist berechtigt, solche Teilnehmer mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

(2) Die Teilnehmer an der Online-Auktion müssen vor Beginn der Auktion über das Online-Auktionssystem auex.de eingeloggt sein.

(3) Der Auktionator führt die Auktion im Namen der Gesellschaft durch. Für jedes Auktionslos fordert das System die Teilnehmer zur Abgabe eines verbindlichen Gebots auf.

(4) Die Gebote werden in Form von Geboten über das Online-System abgegeben. Ein Gebot ist eine rechtsverbindliche Erklärung, mit der sich der Auktionsteilnehmer verpflichtet, das betreffende Auktionslos zu erwerben.
Mit der Abgabe eines Gebots erklärt der Teilnehmer, dass:
- das Objekt untersucht oder untersuchen lassen,
- Sie alle auf auex.de veröffentlichten Informationen und Beschreibungen gelesen haben,
- akzeptiert die Auktionsbedingungen.

(5) Die im Katalog angegebenen Preise in EUR sind zugleich die Ausgangspreise, unter denen das Unternehmen den betreffenden Artikel nicht verkaufen wird.

(6) Die Beträge der Gebote sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
- Bis zu 10 EUR - 1 EUR pro Schritt
- Bis zu 50 EUR - 5 EUR pro Schritt
- Bis zu 100 EUR - in Schritten von 10 EUR
- Bis zu 300 EUR - 20 EUR pro Schritt
- Bis zu 600 EUR - in 50 EUR-Schritten
- Bis zu 1 000 EUR - in Schritten von 100 EUR
- Bis zu 3 000 EUR - in Schritten von 200 EUR
- Bis zu 6 000 EUR - 500 EUR pro Stufe
- Bis zu 10 000 EUR - in Schritten von 1 000 EUR
- Über 30 000 EUR - in 2 000 EUR-Schritten

(7) Ein Zuschlag erfolgt, wenn nach dem dritten Aufruf des virtuellen Hammers im Online-Auktionssystem für das höchste gültige Gebot am Ende der Bietzeit keine weiteren Gebote eingegangen sind. Das Unternehmen verkauft das Auktionslos an den Auktionsteilnehmer mit dem höchsten Gebot. Dies ist der Kaufpreis des Auktionsloses zwischen der Gesellschaft und dem Höchstbietenden (im Folgenden "Käufer" genannt), wobei das Höchstgebot der Kaufpreis des Auktionsloses (im Folgenden "Kaufpreis" genannt) ist. Der Betrag des erfolgreichen Gebots ist der Kaufpreis, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer 27% MwSt.

(8) Da der Auktionator derzeit nur Online-Auktionen veranstaltet, kommt der Kaufvertrag über das Auktionslos zum Zeitpunkt des Abschlusses der Auktion zustande, sofern:
- der Mindestbietungsbetrag erreicht wurde, und
- ein gültiges Gebot für das betreffende Los abgegeben haben.
Das Unternehmen wird das Auktionslos immer an den Höchstbietenden verkaufen.

(9) Bei gültigen schriftlichen Höchstgeboten in gleicher Höhe hat das zuerst eingegangene Gebot Vorrang.

(10) Die Auktionslose werden in der Reihenfolge der auf der Online-Plattform auex.de angegebenen fortlaufenden Identifikationsnummern (#001, #002, etc.) versteigert. Der im Katalog angegebene Zahlenwert ist das Mindestgebot (Startpreis) für das Los in EUR und seinem HUF-Gegenwert. Dieser Betrag darf unter keinen Umständen reduziert werden.

(11) Wird das Mindestgebot für ein Auktionslos nach dem zweiten und dritten Aufruf nicht erreicht, gilt das Los als unverkauft. Nach Abschluss der gesamten Auktion ist die Gesellschaft berechtigt, die unverkauften Auktionslose gemäß den Bestimmungen dieser Regeln erneut zu versteigern.

(12) Ausschluss des Widerrufsrechtes
Dem Käufer steht das 14-tägige Widerrufsrecht gemäß der Regierungsverordnung 45/2014 (26.II.) über Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen nicht zu.

Der Grund dafür ist, dass das Auktionslos in einer öffentlichen Auktion erworben wird, an der alle Interessenten teilnehmen und das Los vorher besichtigen können.

Mit der Abgabe eines Gebots erkennt der Käufer ausdrücklich an, dass der Kaufvertrag über das Auktionslos unwiderruflich und bindend ist und dass das Rücktrittsrecht des Verbrauchers nicht gilt.

(13) Das Unternehmen ist berechtigt, jedes Gebot für ungültig zu erklären, wenn es infolge eines offensichtlichen Systemausfalls, eines technischen Fehlers, eines automatisierten Programms (Bot), eines Lastangriffs oder einer anderen Anomalie aufgezeichnet wird. Das Unternehmen haftet nicht für technische Fehler oder Verbindungsabbrüche auf Seiten des Käufers.

  1. Artikel 3: Zahlung des Kaufpreises für das Auktionslos
    (1) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis für das (die) von ihm ersteigerte(n) Auktionslos(e) in der in diesen Versteigerungsbedingungen festgelegten Weise und Frist zu zahlen. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer 27% enthalten, die gesetzlich nicht erstattungsfähig ist.

(2) Am Tag des Abschlusses des Kaufvertrags über das Auktionslos stellt die Gesellschaft dem Käufer eine Rechnung aus.
Die Rechnung wird dem Käufer elektronisch oder in Papierform zugestellt.

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zuschlagserteilung zu zahlen. Im Falle einer schriftlichen Bestellung beträgt die Zahlungsfrist 5 Tage nach Erhalt der Rechnung.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises für das Auktionslos kann auf folgende Weise erfolgen:
- durch Überweisung auf das Bankkonto der Gesellschaft:
o HUF: 12012156-01569131-00100001
o IBAN: HU43 1201 2156 9131 0020 0008
- in bar, in EUR oder HUF, im Geschäft der Gesellschaft, umgerechnet zu dem am Tag der Versteigerung geltenden Wechselkurs,
- eine andere Zahlungsweise ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Parteien möglich.

In jedem Fall gehen die Kosten für Banküberweisungen, einschließlich zwischengeschalteter Bankgebühren und Kosten für die Währungsumrechnung, zu Lasten des Käufers. Das Unternehmen betrachtet nur den Eingang des vollen Betrags auf seinem Bankkonto als Zahlung des Kaufpreises. Im Falle von Wechselkursdifferenzen ist die Differenz vom Käufer zu begleichen.

Wird der Kaufpreis des Auktionsloses von einer natürlichen Person gezahlt, gibt es keine Einschränkung, ob der Kaufpreis in bar oder per Banküberweisung gezahlt wird, unabhängig von der Höhe des Betrages.

Wird der Kaufpreis des Auktionsloses von einer juristischen Person gezahlt, kann der Betrag von mehr als HUF 1 500 000 (cc. EUR 3900) nur durch Überweisung auf eines der Bankkonten der Gesellschaft gezahlt werden. Die Gesellschaft als Zahlungsempfänger akzeptiert keine andere Zahlungsart.

(4) Wenn der Käufer mehr als ein Auktionslos erwirbt und bei der Zahlung nicht eindeutig angibt, für welches Los er die Zahlung verwenden möchte, ist die Gesellschaft berechtigt, den erhaltenen Betrag nach eigenem Ermessen zu verwenden:
- den Kaufpreis für ein erworbenes Auktionslos oder
- jede Forderung, die Sie gegen den Käufer haben
Konto

(5) Zahlt der Käufer den ersteigerten Kaufpreis nicht innerhalb der Zahlungsfrist, ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,05% für jeden Verzugstag zu berechnen. Im Falle der Eintreibung des Kaufpreises trägt der Käufer alle Kosten (z.B. Inkassokostenaufschlag), einschließlich der Prozesskosten, die mit der Eintreibung des geschuldeten Betrags verbunden sind. Das Unternehmen ist berechtigt, diese Rechte im Wege der Abtretung gegen Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer abzutreten.

Das Unternehmen kann anstelle der Einziehung der Forderung auf den Kaufpreis verzichten; in diesem Fall hat der Käufer dem Unternehmen und dem Verkäufer alle entstandenen Verluste, einschließlich des entgangenen Gewinns, zu ersetzen.

Diese Bestimmung gilt auch für den Fall, dass ein Bieter oder nachfolgender Käufer ein gültiges Gebot (Gebot) abgibt und anschließend seine Registrierung storniert, das Gebot des stornierenden Bieters aber zum höchsten gültigen Gebot geworden ist.

(6) Der Käufer zahlt an die Gesellschaft eine Provision in Höhe von 20% des Kaufpreises jedes von ihm bei der Versteigerung erworbenen Auktionsloses.

(7) Der Käufer kann gegen Kaufpreisforderungen der Gesellschaft nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt und/oder von der Gesellschaft ausdrücklich anerkannt worden sind. In anderen Fällen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.

(8) Das Unternehmen kann dem Käufer nach vorheriger Vereinbarung die Möglichkeit einräumen, den Kaufpreis spätestens 15 Tage nach der Auktion zu zahlen, sofern der Käufer eine Vorauszahlung in Höhe von 20% des Kaufpreises leistet.

Im Falle einer schriftlichen Bestellung muss die Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Ausübungspreises per Banküberweisung oder in bar in den Geschäftsräumen der Gesellschaft erfolgen.

  1. Artikel 11: Erwerb des Eigentums und Übertragung des Auktionsloses
    (1) Das Eigentum an dem Auktionsobjekt geht mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises, der Versteigerungsgebühr und aller sonstigen fälligen Zahlungen auf den Käufer über. Von diesem Zeitpunkt an trägt der Käufer die Gefahr der Beschädigung, des Untergangs oder des Verlusts des Auktionsobjekts.

(2) Der Auktionator liefert das Auktionsobjekt erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, der Auktionsgebühr und aller Schulden des Käufers gegenüber der Gesellschaft aus. Der Käufer ist verpflichtet, das Auktionsobjekt sofort in Besitz zu nehmen, sobald er dessen Eigentümer geworden ist, und alle anderen Bedingungen für die Inbesitznahme des Auktionsobjekts innerhalb dieser Frist zu erfüllen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr Zurückbehaltungsrecht auszuüben und das Auktionslos bis zur Begleichung aller Schulden des Käufers zurückzubehalten,

Nimmt der Käufer das Auktionsobjekt nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Eigentumserwerbs in Besitz, ist die Gesellschaft berechtigt, für die physische Lagerung und Sicherung des Objekts eine Lagergebühr von 5 000 HUF (oder den Gegenwert in EUR) pro Tag zu berechnen. Bei einer Verspätung von mehr als 45 Tagen ist das Unternehmen berechtigt, das Los zu verkaufen und seine Lager- und Verwaltungskosten vom Erlös abzuziehen.

(3) Die Gesellschaft veranlasst auf Wunsch des Käufers und nach gesonderter Vereinbarung die Lieferung des Auktionsgegenstandes an die vom Käufer angegebene Adresse. Der Käufer trägt alle mit der Lieferung des Auktionsgegenstandes verbundenen Kosten (Porto, Versicherung usw.) und das Lieferrisiko. Der Preis für die Lieferung des Auktionsgegenstandes wird von der Gesellschaft nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung des Wertes der Sendung und des Bestimmungslandes festgelegt.

(4) Die Portokosten variieren je nach Art und Wert der Sendung, so dass die genauen Kosten vom Kunden im Voraus erfragt werden sollten. Das Unternehmen liefert im Inland per MPL-Kurier oder MPL-Paketdienst zu den jeweils gültigen Tarifen, eine andere Versandart ist nicht möglich. Die Lieferung ins Ausland unterliegt einer individuellen Preisgestaltung, die vor dem Versand zwischen den Parteien vereinbart wird.

(5) Beabsichtigt der Käufer, den Auktionsgegenstand ins Ausland zu exportieren, hat er im Voraus die Anforderungen der geltenden Gesetze und Vorschriften zu erfüllen und die erforderlichen Genehmigungen/Zustimmungen einzuholen und ist für die Zahlung der anfallenden Gebühren, Steuern und Abgaben verantwortlich. Nach ungarischem Recht ist für ein Objekt, das älter als 50 Jahre ist, eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, wenn der Zuschlagspreis 300.000 HUF (ca. 750 EUR) übersteigt. Die Gesellschaft sorgt für die Einholung der Genehmigung. In diesem Fall verlängert sich die Einlieferungsfrist um weitere 2 Wochen.

(6) Erfüllungsort für Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Versteigerung ist der Sitz der Gesellschaft, wobei zu berücksichtigen ist, dass Versteigerungen üblicherweise nicht am Sitz der Gesellschaft stattfinden.

(7) Zur Wahrung der Anonymität und des Datenschutzes wird das Unternehmen keine Informationen über den Verkäufer an den Käufer weitergeben und auch keine persönlichen Daten des Käufers an den Verkäufer weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder für die Erfüllung des Vertrages erforderlich.

  1. Artikel 3: Verantwortung
    (1) Die Gesellschaft haftet weder für entgangenen Gewinn noch für Schäden, die auf Seiten des Käufers entstanden wären, noch für Schäden am Auktionsobjekt, die durch den Annahmeverzug des Käufers verursacht wurden. Die Entschädigungspflicht der Gesellschaft beschränkt sich auf den nachgewiesenen tatsächlichen Vermögensschaden und ist auf die Höhe des vom Käufer für das betreffende Auktionslos gezahlten Kaufpreises begrenzt.

(2) Der Käufer hat (versteckte) Mängel am Auktionslos, die bei der Abnahme nicht erkennbar sind, innerhalb von 30 Tagen nach der Auktion zu rügen. Für nach Ablauf dieser Frist gerügte Mängel haftet das Unternehmen nicht.

(3) Die Bewertung, die sachverständige Feststellung und die Beschreibung des Auktionsobjekts im Auktionskatalog sind das Ergebnis professioneller Untersuchungen, nach bestem Wissen und Gewissen der Gesellschaft und mit der gebotenen Sorgfalt erstellt worden. Die Beschreibung dient der Identifizierung des Auktionsobjekts; sie ist keine Garantie für den Zustand, den Wert oder die künftige Marktwahrnehmung des Objekts. Der Bieter kann das Objekt nach eigenem Ermessen persönlich besichtigen oder besichtigen lassen.

Die statistischen Daten im Auktionskatalog (z.B. Daten von Ratinggesellschaften) geben nur die Situation zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Katalogs wieder.

Bei Gegenständen, die auf von der Gesellschaft organisierten Auktionen verkauft werden, werden nur Mängel und Schäden erwähnt, die den Preis beeinflussen können. Mögliche Schäden werden bereits bei der Schätzung des Wertes des Auktionsloses im Auktionskatalog berücksichtigt. Die Haftung der Gesellschaft erstreckt sich nur auf Mängel:
- aus der Katalogbeschreibung oder der Abbildung des Auktionsobjekts nicht erkennbar waren und
- die den Sammlerwert des Gegenstands erheblich beeinträchtigen.

(4) Die Gesellschaft garantiert die Echtheit aller im Auktionskatalog aufgeführten Auktionsobjekte, sofern im Auktionskatalog oder während der Auktion nichts anderes angegeben ist. Die Echtheitsgarantie ist ausschließliches Eigentum des Käufers, ist nicht auf Dritte übertragbar und kann nur vom Käufer geltend gemacht werden.

(5) Die Echtheitsgarantie gilt nicht für Lose in sogenannten Slab-Koffern (NGC, PCGS, PMG usw.), da diese nicht ohne Demontage untersucht werden können und die Einstufung, Bewertung und Echtheit der darin enthaltenen Lose ausschließlich von der Einstufungsgesellschaft vorgenommen wird. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die Einstufung, die Bewertung durch Experten, Abweichungen zwischen der Einstufung und den Beschreibungen im Auktionskatalog oder für die Echtheit und den Zustand der Lose in der Platte. Entfernt der Käufer das gewonnene Auktionslos aus dem Koffer, erlischt die Garantie sofort.

(6) Alle potentiellen Bieter sind berechtigt, die Auktionsobjekte zu den im Auktionskatalog und in der Auktionsmitteilung angegebenen Zeiten zu besichtigen. Mit seinem Gebot bestätigt der Bieter, dass er das Objekt ordnungsgemäß geprüft hat.

(7) Beanstandungen der Beschaffenheit, des Zustands und sonstiger sichtbarer Mängel der Auktionsobjekte können nur bei persönlicher Abnahme des Auktionsobjekts oder im Falle der Lieferung des Auktionsobjekts innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Datum der Abnahme geltend gemacht werden. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Reklamationen mehr angenommen. Reklamierte Auktionsobjekte müssen in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem sie dem Käufer geliefert wurden.

(8) Sets, Sammlungen und Lose werden von der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit versteigert, „wie sie sind”. Für diese Lose nimmt die Gesellschaft keine Reklamationen an, und nach der Abnahme können keine Reklamationen mehr geltend gemacht werden.

(9) Der Kunde muss die Reklamationen an das Unternehmen senden:
- per E-Mail: info@procopius.hu
- oder per Post an Procopius Numizmatika Kft. 2040 Budaörs, Gyár utca 2.
die Sie einreichen können. Das Unternehmen wird die Beschwerde untersuchen und innerhalb von 5 Tagen schriftlich beantworten.

  1. Artikel 3: Zusammenfassende und abschließende Bestimmungen
    (1) Mit dem Absenden des Anmeldeformulars - oder mit der Registrierung im Online-Auktionssystem - stimmt der Auktionsteilnehmer diesen Versteigerungsbedingungen ausdrücklich zu, erklärt, dass er deren Inhalt gelesen und verstanden hat, und bestätigt, dass er die Bedingungen für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (und der Daten der von ihm vertretenen Personen), die in den diesen Versteigerungsbedingungen beigefügten Informationen zur Datenverarbeitung dargelegt sind, gelesen und verstanden hat. Die Datenverarbeitung erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den geltenden ungarischen Rechtsvorschriften.

(2) Die Gesellschaft veröffentlicht diese Versteigerungsbedingungen und ihre Anlagen sowie sonstige Informationen nach Maßgabe dieser Versteigerungsbedingungen auf der Internetseite auex.de und stellt sie in gedruckter Form in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Verfügung.

(3) Das Online-Auktionssystem im Sinne dieser Versteigerungsbedingungen ist das auf der Website auex.de (Auex, Inova) betriebene System. Das Unternehmen bemüht sich nach besten Kräften, die Verfügbarkeit und den ununterbrochenen Betrieb dieses Online-Auktionssystems während der gesamten Dauer der Online-Auktion sicherzustellen, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist.

Es liegt jedoch in der Verantwortung des Online-Auktionsteilnehmers, rechtzeitig vor der Online-Auktion über alle Informationen zu den technischen Anforderungen des Online-Auktionssystems zu verfügen und alle erforderlichen Installationen und Konfigurationen (falls zutreffend) auf seinen Geräten vorzunehmen.

Das Unternehmen haftet nicht für technische Fehler, Verbindungsprobleme, Viren, Verzögerungen oder Unterbrechungen auf Seiten des Teilnehmers oder für daraus resultierende Schäden oder Chancenverluste.

(4) Für den Erwerb des Auktionsloses und die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auktionsteilnehmer und der Gesellschaft gilt ungarisches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

(5) Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Versteigerung ist das Gericht zuständig, das für den Sitz der Gesellschaft zuständig und zuständig ist.

(6) Bei Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Sprachfassungen dieser Versteigerungsbedingungen ist die ungarische Fassung maßgebend.

(7) Ein Auktionsteilnehmer oder eine andere Person, deren personenbezogene Daten von der Gesellschaft verarbeitet werden, hat das Recht, von der Gesellschaft Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, die Einschränkung oder Beendigung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu verlangen oder der Verarbeitung zu widersprechen sowie andere Rechte auszuüben, die den betroffenen Personen durch die DSGVO zuerkannt werden, wie im Informationsblatt über die Verarbeitung personenbezogener Daten, das diesen Versteigerungsbedingungen beigefügt ist, näher erläutert. Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei der Nationalen Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit einzureichen (derzeitige Adresse: 1055 Budapest, Falk Miksa utca 9-11; Postanschrift: 1363 Budapest, Pf. 9, E-Mail: info@naih.hu).

(8) Für steuerliche Zwecke gilt als Datum der Erbringung der von der Gesellschaft gemäß diesen Versteigerungsbedingungen und den Verträgen mit den Verkäufern erbrachten Leistungen das Datum der Lieferung des Auktionsloses an den Käufer.

(9) Das Unternehmen behandelt die Daten des Käufers und des Verkäufers vertraulich und gibt sie an Dritte nur weiter, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die Durchführung der Auktion erforderlich ist.

(10) Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen, Unterlassungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ursachen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (höhere Gewalt), einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, Streiks, behördliche Beschränkungen, Stromausfall, Internet- oder Netzwerkausfall.

Diese Versteigerungsbedingungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Anhänge:

  1. Anhang Nr: Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Procopius Numizmatika Kft.
  2. Anhang Nr.AUKCIÓS VÉTELELI MEGBÍZÁS / AUSSCHREIBENDER AUFTRAG Procopius Numizmatika Kft. részére

Anhang 1:

INFORMATIONEN ÜBER DEN SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN PROCOPIUS NUMIZMATIKA KFT.

ÜBER DIE BEHANDLUNG VON

Mit dieser Mitteilung möchten wir Sie darüber informieren, dass Procopius Numizmatika Ltd. (Sitz: 2040 Budaörs, Gyár utca 2., cg.: 13-09-243934, Steuernummer: 32938557-2-13, vertreten durch Péter Molnár, Geschäftsführer, E-Mail: office@procopius.hu, (im Folgenden als "Unternehmen" oder "für die Verarbeitung Verantwortlicher" bezeichnet) eine ausführliche Beschreibung der Zwecke, der Rechtsgrundlage, der Methoden, der Dauer und der Rechte der betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Unternehmen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679/EU (DSGVO) und dem geltenden ungarischen Recht.

1. die Quellen der Datenverarbeitung

Das Unternehmen erhält personenbezogene Daten aus den folgenden Quellen:

  • natürliche Personen, die sich direkt für eine Auktion oder eine andere Dienstleistung anmelden,
  • Auktionsteilnehmer (online oder persönlich),
  • die Kunden, Auftraggeber und Kunden des Unternehmens,

2. der Umfang der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Das Unternehmen verarbeitet insbesondere die folgenden Daten:

  • Name, Geburtsname, Geburtsdatum,
  • persönliche Identifikationsdaten (Sozialversicherungsnummer, Reisepassnummer),
  • Wohnadresse, Postanschrift, Rechnungsadresse,
  • E-Mail Adresse, Telefonnummer,
  • Transaktions- und Zahlungsdaten,
  • Gebotsdaten, Angebote, Kaufhistorie,
  • technische Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des Auktionsportals (z. B. Browserinformationen),
  • gesetzlich vorgeschriebene Daten (z.B. Kundenidentifikationsdaten im Rahmen des Pmt.).

Das Unternehmen verarbeitet alle personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, und verarbeitet diese personenbezogenen Daten niemals in einer Weise, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist.

3. zwecke und rechtliche Gründe für die Verarbeitung

In Übereinstimmung mit der GDPR-Verordnung verarbeitet das Unternehmen personenbezogene Daten insbesondere für die folgenden Zwecke:
die Erfüllung des Vertrags bei der Durchführung der Auktion und der damit verbundenen Tätigkeiten,
(ii) die Erfüllung des Vertrages bei der Erbringung anderer Dienstleistungen durch das Unternehmen,
den Betrieb und das ordnungsgemäße Funktionieren der Auktionsportale,
Verkauf von Waren und Erbringung von Dienstleistungen in traditionellen Geschäften und E-Shops,
v. zum Schutz der berechtigten Interessen des Unternehmens; oder
andere gesetzliche Verpflichtungen, z. B. nach dem Geldwäschegesetz (einschließlich Speicherung, Änderung, Suche, Abruf, Auswahl, Kombination, Analyse und Vernichtung personenbezogener Daten).

4 Datenübermittlung und Datenverarbeiter

Das Unternehmen kann die für die Durchführung der Auktionen erforderlichen personenbezogenen Daten weitergeben:

  • Kurierdienste, Logistikpartner (im Falle der Zustellung),
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater (im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung),
  • IT-Dienstleister (Hosting, Systemverwaltung).

Jede Übermittlung oder Verarbeitung zu Marketingzwecken unterliegt der vorherigen Zustimmung, die jederzeit widerrufen werden kann.

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage einer Einwilligung ist die Bereitstellung der Daten völlig freiwillig und die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

5. die Aufbewahrungsfrist der Daten

Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten so lange, wie es für die Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung erforderlich ist, in der Regel 5 Jahre ab dem Datum der Anmeldung zu einer vom Unternehmen veranstalteten Auktion, dem Datum der Inanspruchnahme anderer Dienstleistungen des Unternehmens oder dem Datum der Weitergabe der Daten an das Unternehmen durch die betroffene Person aus anderen Gründen. Dies berührt nicht die Verpflichtungen des Unternehmens zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten aufgrund spezifischer Rechtsvorschriften (z. B. Buchhaltungs- oder Steuervorschriften).

6. die Rechte der betroffenen Personen

Alle betroffenen Personen haben nach der DSGVO die folgenden Rechte:

  1. Recht auf Auskunft - Artikel 15 GDPR
  2. Recht auf Berichtigung - Artikel 16 GDPR
  3. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden”) - Artikel 17 GDPR
  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung - Artikel 18 GDPR
  5. Recht auf Datenübertragbarkeit - Artikel 20 GDPR
  6. Recht auf Widerspruch - Artikel 21 GDPR
  7. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Sie können Ihre Rechte wahrnehmen, indem Sie sich an folgende Stelle wenden:

  • E-Mail: office@procopius.hu
  • Postanschrift: Procopius Numismatik GmbH, 2040 Budaörs, Gyár utca 2.


Aufsichtsbehörde:

Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit (NAIH)
1055 Budapest, Falk Miksa utca 9-11.
Anschrift für den Schriftverkehr: 1363 Budapest, Pf. 9
E-Mail: info@naih.hu

7 Freiwillige Teilnahme und Widerruf der Zustimmung

Für die Verarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung:

  • Die Weitergabe von Daten ist freiwillig,
  • Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden,
  • der Widerruf hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der früheren Verarbeitung.

8. die Datensicherheit

Das Unternehmen wird alle angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen geschützt werden:

  • vor unbefugtem Zugriff,
  • unbefugte Verwendung,
  • zufällige Zerstörung oder Beschädigung

geschützt werden.

Anhang 2:

AUKTIONSAUFTRAG / BIETAUFTRAG
Für Procopius Numizmatika Ltd.

Aukció dátuma / Datum der Versteigerung: .........................................

Vollmacht / Daten des Auftraggebers
Name: .........................................
Anschrift: .........................................
Tel./Fax: .........................................
E-Mail: .........................................

Für juristische Personen / für juristische Personen:
Name des Unternehmens / Firmenname: .........................................
Képviseletre jogosult / Bevollmächtigter Vertreter: .........................................
Dokument des Vertreters / Ausweisdokument: .........................................

Inhalt eines Kaufauftrags / einer Bietinstruktion
Ich ermächtige die Procopius Numismatics AG, die folgenden Gegenstände für mich zu den im Katalog und in den Versteigerungsbedingungen genannten Bedingungen bis zu der von mir angegebenen Höchstgrenze zu erwerben.

Hiermit ermächtige ich Procopius Numizmatika Kft. in meinem Namen für die unten aufgeführten Lose zu bieten,
bis zu den angegebenen Höchstpreisen, gemäß den Verkaufsbedingungen.

Katalognummer / Nummer / Nummer Beschreibung / Beschreibung / Beschreibung Grenzwert (EUR) Grenzwert (HUF)

(Die Tabelle kann um eine beliebige Anzahl von Zeilen erweitert werden).

Ermächtigung zur Überschreitung des Angebots (fakultativ)
Bitte übertreffen Sie mein Angebot, falls erforderlich:
Falls erforderlich, um die Lose zu erhalten, können Sie meine Gebote um erhöhen:
□ 10% □ 15% □ 20% □ Más / Andere / Andere: _ %

Gesamtgebot ohne Auktionsprovision
Gesamtlimit ohne Käuferprovision
HUF: __________ EUR: __________

Zahlungs- und Kautionsbedingungen
Im Falle eines unbekannten Bieters ist die Gesellschaft berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von 20% des angegebenen Höchstbetrags zu verlangen. Die Vorauszahlung muss innerhalb der angegebenen Frist auf das Bankkonto des Unternehmens überwiesen werden. Im Falle eines erfolglosen Gebots wird die Anzahlung zurückerstattet, im Falle eines erfolgreichen Gebots wird sie auf den Kaufpreis angerechnet.
Im Falle eines unbekannten Bieters ist die Gesellschaft berechtigt, die Zahlung einer Vorauszahlung in Höhe von 20% des festgelegten Bietlimits zu verlangen. Die Vorauszahlung muss bis zum angegebenen Termin auf das Bankkonto der Gesellschaft überwiesen werden. Bei einem erfolglosen Gebot wird die Vorauszahlung zurückerstattet, bei einem erfolgreichen Gebot wird die Vorauszahlung auf den Kaufpreis angerechnet.

Rechtliche Erklärung / Legal Declaration
Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass:
- Ich habe die Versteigerungsbedingungen gelesen und akzeptiere sie;
- Ich ermächtige die Gesellschaft, Gebote bis zu dem oben genannten Höchstbetrag abzugeben;
- Ich werde den Kaufpreis und die damit verbundenen Kosten im Falle eines erfolgreichen Zuschlags bezahlen;
- die angegebenen Daten real sind;
- Ich bin rechtsfähig, um das Geschäft abzuschließen;
- das Mandat ist bis zum Ende der Auktion gültig und kann während der Auktion nicht widerrufen werden.

Mit der Unterzeichnung dieses Dokuments erkläre ich hiermit, dass:
- Ich habe die Versteigerungsbedingungen gelesen und akzeptiere sie;
- Hiermit erteile ich dem Unternehmen die uneingeschränkte Erlaubnis, in meinem Namen Gebote bis zu dem oben genannten Höchstbetrag abzugeben;
- Im Falle eines erfolgreichen Zuschlags verpflichte ich mich, den Kaufpreis und alle damit verbundenen Kosten zu zahlen;
- Alle von mir gemachten Angaben sind wahrheitsgemäß und genau;
- Ich bin voll geschäftsfähig, um dieses Geschäft abzuschließen;
- Diese Genehmigung gilt bis zum Abschluss der betreffenden Versteigerung und kann während der Versteigerung nicht widerrufen werden.

Datiert / Datum: ______, 20 / _ / _

Unterschrift / Signatur
Vollmacht/Auftraggeber

Bei einer juristischen Person die Unterschrift des Vertreters und den Stempel: